AGB

Hotel

  1. Geltungsbereich


    1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie für alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
    2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen Zwecken als Beherbergungszwecken bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
    3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher vereinbart wurde.


  2. Vertragsabschluß, Partner, Haftung und Verjährung


    1. Der Vertrag kommt zustande durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
    2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag.
    3. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
    4. Die Verjährungsfrist für alle Ansprüche des Kunden beträgt 6 Monate.
    5. Die Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Hotels auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.


  3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung


    1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereit zu halten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
    2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste  Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
    3. Die vereinbarten Preise schließen die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Sollte sich die Mehrwertsteuer erhöhen, werden die Preise automatisch angeglichen. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein  für derartige Leistungen  berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen anheben.
    4. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
    5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen. Dem Hotel  bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
    6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluß oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.  Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag vereinbart werden.
    7. Der Kunde kann nur mit einer unbestreitbaren oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.


  4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)


    1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt  nicht in Fällen  des Leistungsverzuges des Hotels oder einer von ihm zu vertretenen Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
    2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- und Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Rücktrittsrecht schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des Hotels oder eine vom ihm nicht zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.
    3. Dem Hotel steht es frei, den ihm entstandenen und  vom Kunden  zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren. Der Kunde ist dann verpflichtet, 80 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit Frühstück zu zahlen.


  5. Rücktritt des Hotels


    1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer Frist schriftlich vereinbart  wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
    2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung  nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
    3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, z. B. wenn
      • höherer Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen
      • Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe weesentlicher Tatsachen (Person des Kunden, Zweck der Anmietung usw.) gebucht wurden,
      • das Hotel begründeten Anlass hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem herrschafts- und Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist,
      • ein Verstoß gegen Punkt 1.2. (Geltungsbereich) vorliegt.
    4. das Hotel hat den Kunden von der Ausübung des Rücktritts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
    5. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.


  6. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe


    1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
    2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14.00 Uhr des Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
    3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr 50% des Logispreises in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%.


  7. Haftung des Hotels


    1. Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden  Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels zurückzuführen sind.  Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, so wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
    2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens jedoch 3.500,00 €, sowie für Geld und Wertgegenstände bis zu 800,00 €. Geld und Wertgegenstände können bis zu einem Höchstwert von 7.000,00 € im Hotelsafe aufbewahrt werden.  Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.  Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde unverzüglich nach Erlangen von Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB).
    3. Für die unbeschränkte Haftung des Hotels gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
    4. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt,  zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande.  Eine Überwachungspflicht des Hotels besteht nicht. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Fahrzeuge  und deren Inhalt haftet das Hotel nicht, außer bei Vorstaz und grober Fahrlässigkeit, dasselbe gilt für Erfüllungsgehilfen des Hotels. Der Schaden muß spätestens zum Zeitpunkt des Verlassens des Hotelgrundstückes gegenüber dem Hotel angezeigt werden.
    5. Der Gast benutzt Einrichtungen des CVJM wie z.B. Tischtennisraum oder Raum der Stille auf eigene Gefahr. Für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfaltspflicht nicht sofort erkannt werden, haftet das Hotel nicht.
    6. Das Hotel bemüht sich um pünktliche Ausführung von Weckaufträgen, die Rechtzeitigkeit und Richtigkeit von Nachrichtenübermittlingen und eine rechtzeitige Überbringung von Warensendungen aller Art. Fundsachen werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Gastes nachgesandt. Andernfalls werden die Sachen nach Ablauf einer einmonatigen Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen Gebühr dem örtlichen Fundbüro übergeben. Schadenersatzansprüche – außer wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – sind ausgeschlossen.


  8. Schlussbestimmungen


    1. Anderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
    2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
    3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Düsseldorf.
    4. Es gilt deutsches Recht.
    5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Tagungen

  1. Geltungsbereich


    1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen sowie für alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
    2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume oder eines sonstigen Mietgegenstandes sowie deren Nutzung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- und ähnlichen Veranstaltungen, politischen, religiösen oder weltanschaulichen Veranstaltungen, bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei das Recht zur Kündigung gemäß § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird. Veranstaltungen, die in Widerspruch zu den Zielen des CVJM (siehe ggf. Vereinswebsite www.cvjm.de für nähere Infos) stehen, sind generell untersagt.
    3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.


  2. Vertragsabschluss, Partner, Haftung


    1. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Buchung der Veranstaltung in Textform zu bestätigen.
    2. Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Verfassungstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche, soweit in Ziffer 8 nicht anderweitig geregelt, sind ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.


  3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

    1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und vom Hotel zugesagten Leistungen zu erbringen.
    2. Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere von ihm in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden, sowie für Lieferungen und Leistungen, die von den auf Grundlage dieses Vertrages im Hotel Beherbergten oder an der Veranstaltung Teilnehmenden oder Besuchern in Anspruch genommen werden.
    3. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern. Sollten sich die Steuersätze nach Vertragsabschluss ändern, werden die Preise automatisch angeglichen. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis nach billigem Ermessen anheben.
    4. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
    5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
    6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen, vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen
    7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.
    8. Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihn die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.


  4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

    1. Eine kostenfreie einseitige Lösung des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Recht zum kostenfreien Rücktritt im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde oder ein gesetzliches Recht zur kostenfreien Lösung besteht.
    2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er dieses nicht bis zum vereinbarten Termin gegenüber dem Hotel in Textform ausübt.
    3. Ist ein Rücktrittsrecht gemäß 4.1 nicht vereinbart oder bereits erloschen und besteht auch kein gesetzliches Recht zur kostenfreien Lösung vom Vertrag, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung gemäß den Ziffern 3.3, 4.4, 4.5 und 4.6 trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Die Gegenleistung beinhaltet auch eine Entschädigung für entgangenen Speisen- und Getränkeumsatz.
    4. Das Hotel ist in jedem Fall berechtigt, die vereinbarte Miete in Rechnung zu stellen, sofern eine Weitervermietung nicht möglich ist.
    5. Soweit Speisen- und Getränkeumsätze oder Tagungspauschalpreise vereinbart sind, werden diese bei Stornierungen anteilig wie folgt in Rechnung gestellt:
      • Rücktritt später als 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 30 %
      • Rücktritt später als 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 50 %
      • Rücktritt später als 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 75 %
        Bei mehrtägigen Veranstaltungen ist für die Berechnung der Frist der erste Veranstaltungstag maßgeblich. Die Berechnung des Verzehrumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Menü-/ Buffetpreis zuzüglich Getränke bzw. Tagungspauschale x Teilnehmerzahl. War für Menü/Buffet und Getränke noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste Hauptgericht oder Buffet zzgl. Getränke des jeweiligen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt. Ersparte Aufwendungen sind damit abgegolten.
    6. Leistungen durch Dritte oder Sonderleistungen, die infolge der Stornierung nutzlos werden, sind in jedem Fall zu bezahlen.
    7. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren oder nicht eingetretenen, dem Hotel der eines höheren Anspruchs vorbehalten.
    8. Die Zahlungsverpflichtung des Kunden nach Punkt 4.4. bis 4.6. entfällt, wenn der Rücktritt des Kunden aus einem Grund erfolgt, den das Hotel zu vertreten hat.


  5. Rücktritt des Hotels

    1. Falls mit dem Kunden die Leistung von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen vereinbart ist und der Kunde diese auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht leistet, ist das Hotel nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
    2. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
      • höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
      • Veranstaltungsräume unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen (Person des Veranstalters, Zweck der Anmietung usw.) gebucht wurden;
      • das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- und Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
      • ein Verstoß gegen Ziffer 1.2. (Geltungsbereich) vorliegt.
    3. Das Hotel hat den Veranstalter von der Ausübung des Rücktritts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
    4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. Sollte bei einem Rücktritt nach vorstehender Ziffer 5.1 oder 5.2 ein Schadensersatzanspruch des Hotels gegen den Kunden bestehen, so kann das Hotel pauschalieren. Die Ziffern 4.4 bis 4.6 gelten in diesem Fall entsprechend.


  6. Teilnehmerzahl, Änderungen der Teilnehmerzahl und Veranstaltungszeit

    1. Der Kunde teilt dem Hotel spätestens 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn die endgültige Teilnehmerzahl mit.
    2. Im Falle einer Stornierung der Logis behalten wir uns vor, die Veranstaltungsräume ebenfalls zu stornieren.
    3. Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % bedarf der Zustimmung des Hotels, die in Textform erfolgen soll.
    4. Verschieben sich ohne vorherige Zustimmung des Hotels die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann das Hotel zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden.


  7. Technische Einrichtungen, Anschlüsse und sonstige Ausstattungen

    1. Soweit das Hotel für den Kunden auf dessen Veranlassung technische Einrichtungen, Anschlüsse und/oder sonstige Ausstattung von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus deren Überlassung frei.
    2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Kunden, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Hotel pauschal erfassen und berechnen.
    3. Für die Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu verschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften (der Saal ist für maximal 200 Personen zugelassen). Der Kunde hat für einen reibungslosen Ablauf und dem Charakter des Hauses entsprechenden Verlauf Sorge zu tragen. Beauftragten des Hotels ist jederzeit Zutritt zu den gemieteten Räumen zu gestatten.
    4. Der Kunde hat die im Rahmen urheberrechtlich relevanter Vorgänge (z.B. Musikdarbietung, Filmvorführung, Streamingdienste) erforderlichen Formalitäten und Abrechnungen eigenverantwortlich mit den zuständigen Institutionen (z.B. GEMA) abzuwickeln.
    5. Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat.


  8. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen

    1. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.
    2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial und sonstige von dem Kunden eingebrachte Gegenstände und deren Verwendung haben brandschutztechnischen Anforderungen und behördlichen Vorschriften zu entsprechen. Das Hotel ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Hotel berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen.
    3. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer des Vorenthaltens des Raumes eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen.


  9. Haftung des Kunden für Schäden

    1. Der Kunde haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden. Es obliegt dem Kunden, entsprechende Versicherungen abzuschließen. Das Hotel kann den Nachweis der Versicherungen verlangen.
    2. Das Hotel kann vom Kunden die Stellung einer angemessenen Sicherheitsleistung verlangen.


  10. Sonstiges

    1. Der Kunde darf Speisen und Getränke nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Hotels mitbringen. Es wird dann eine Servicegebühr berechnet.
    2. Zeitungsanzeigen mit Hinweisen auf die Veranstaltung im Hotel bedürfen der Genehmigung des Hotels.


  11. Schlussbestimmungen


    1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.
    2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
    3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Düsseldorf.
    4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
    5. Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist das Hotel darauf hin, dass die Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten(„OS-Plattform“) eingerichtet hat: http://ec.europa.eu/consumers/odr
      Das Hotel nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.
    6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.